Eternitplatten Asbest

Fotolia_31906435_XSEternitplatten und Asbest

In Gartenlauben und Häusern wurde oftmals Asbest in Form von Asbestzement-Wellplatten (Eternit) verwendet (kurz auch AZ-Wellplatten) [1].
Festgebundener Asbest, wie in asbesthaltigen Dach- und Fassadenplatten wurde in der Regel vor 1991 hergestellt. Diese auch als Eternitplatten bekannten Materialien werden auch heute noch hergestellt. Diese Eternitplatten sind natürlich asbestfrei [2]. Ab 1991 wurde im Hausbau (Hochbau) größtenteils die Verwendung von Asbestzement in Deutschland verboten. Bereits Jahre zuvor wurden bereits andere Formen von Asbest verboten (wie z.B. Spritzasbest).

Eternit Asbest (Asbestzement, kurz "AZ")

-   Asbestzement ist als Eternit bekannt
-   Über 75 % der Abestprodukte sind auch Asbestzement
-   Andere Asbestprodukte sind: Schläuche, Fusbodenbelege, Farben, Pappen, Spachtelmasse, Textilien, Bremsbeläge
-   Erkrankungen durch Asbest: Asbestose (Asbeststaublungenerkrankung), Lungenkrebs, Mesotheliom (Tumor) des Rippen- oder Bauchfellsoder des Herzbeutels (Perikard) [3]
-   Die Asbestbestimmung sollte zuerst erfolgen. Hierzu muss die Untersuchung aus einem Asbestlabor stattfinden.

Eternitplatten Asbest: Reinigung

Die Gewinnung, Herstellung und auch die Verwendung von Asbestzement, der auch Eternit genannt wird sind verboten. Dies bedeutet auch die Bearbeitung von Eternitplatten aus Asbest kann unter diesem Verbot stehen. Wenn die Struktur der Platte verändert wird (Schleifen, Sägen, Brechen oder auch die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger), kann ein erhebliches Gesundheitsrisiko vom Eternit ausgehen. Beim Bearbeiten kann der Asbest gelöst werden, d.h. die feinen Fasern gelangen in die Luft. Die Fasern von Asbest können bis zu ein Zehntel feiner sein als ein Haar. Werden diese durch die Freisetzung eingeatmet, können ernsthafte Erkrankungen die Folge sein (z.B. Asbestose). Solange Asbest-Eternitplatten keiner Einwirkung unterliegen, geht in der Regel keine Gefahr von ihnen aus. Die Reinigung kann bei beschichtetem Eternit ohne Abtragung und Freisetzung des Asbests erfolgen. Die Reinigung von Asbest Eternitplatten durch Hochdruck-Wasserstrahl-Geräte, Schleifen oder Bürsten ist nicht geeignet und verboten. Die zu reinigenden Stellen der Eternitplatten sind zu befeuchten und mit einem weichen Schwamm zu säubern. Während den Arbeiten mit AZ (Asbestzement) sind nahegelegene Fenster und Türen zu schließen. Das Material sollte verpackt werden (Plastikfolien oder dichte Behälter) [4] und zu zugelassenen Deponien gebracht werden. Beim unbeschichteten Asbestzement ist die Säuberung sogar grundsätzlich verboten [1].

Eternit Entsorgung

Experten empfehlen für Sanierungsarbeiten oder für die Entsorgung von asbesthaltigen Eternitplatten entsprechende Fachfirmen zu beauftragen. Grundsätzlich darf der Eigentümer aber auch selbst die Arbeiten durchführen. Es müssen aber Regeln eingehalten werden. Die Entsorgung von Eternit ist dann gestattet, wenn die Freisetzung und Entstehung von Asbest vermieden wird. Die Arbeiten müssen emissionsarm durchgeführt werden (Staubvermeidung). Eine Benachrichtigung an das zuständige Amt ist dann auch nicht notwendig. Schutzmaßnahmen müssen eingehalten werden. Hier definieren die 1990 eingeführten „Technischen
Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519“ die Grundlagen. Bei unsachgemäßer Handhabung von Eternitplatten aus Asbest können Ermittlungen der Staatsanwaltschaft die Folge sein, da es sich nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt [1].
Die Eternitplatten (der Asbestzement) gilt als gefährlicher Abfall. Dieser kann zwar in Deponien eingelagert werden, sollte aber auch bei Deponien für nicht gefährliche Stoffe in baulich getrennten Bereichen eingelagert werden. Für Asbest besteht keine generelles Deponierungsverbot [4]. Zulässige Deponien für Asbest-Eternit können Sie bei Abfallamt oder der zuständigen Gemeinde in Erfahrung bringen [5].

Referenzen des Beispieltextes:
[1] http://www.berlin.de/imperia/md/content/umwelt/asbest.pdf?start&ts=1204608622&file=asbest.pdf
[2] http://www.lra-aoe.de/fileadmin/docs/landratsamt/Abfallwirtschaft/Asbestmerkblaetter.pdf
[3] http://gvs.bgetem.de/redaktion/vortrag_coenen.pdf
[4] http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/REP0177.pdf
[5] http://www.neuburg-schrobenhausen.de/export/download.php?id=501

Eternitplatten und Asbest In Gartenlauben und Häusern wurde oftmals Asbest in Form von Asbestzement-Wellplatten (Eternit) verwendet (kurz auch AZ-Wellplatten) [1]. Festgebundener Asbest, wie in... mehr erfahren »
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In Gartenlauben und Häusern wurde oftmals Asbest in Form von Asbestzement-Wellplatten (Eternit) verwendet (kurz auch AZ-Wellplatten) [1].
Festgebundener Asbest, wie in asbesthaltigen Dach- und Fassadenplatten wurde in der Regel vor 1991 hergestellt. Diese auch als Eternitplatten bekannten Materialien werden auch heute noch hergestellt. Diese Eternitplatten sind natürlich asbestfrei [2]. Ab 1991 wurde im Hausbau (Hochbau) größtenteils die Verwendung von Asbestzement in Deutschland verboten. Bereits Jahre zuvor wurden bereits andere Formen von Asbest verboten (wie z.B. Spritzasbest).

Eternit Asbest (Asbestzement, kurz "AZ")

-   Asbestzement ist als Eternit bekannt
-   Über 75 % der Abestprodukte sind auch Asbestzement
-   Andere Asbestprodukte sind: Schläuche, Fusbodenbelege, Farben, Pappen, Spachtelmasse, Textilien, Bremsbeläge
-   Erkrankungen durch Asbest: Asbestose (Asbeststaublungenerkrankung), Lungenkrebs, Mesotheliom (Tumor) des Rippen- oder Bauchfellsoder des Herzbeutels (Perikard) [3]
-   Die Asbestbestimmung sollte zuerst erfolgen. Hierzu muss die Untersuchung aus einem Asbestlabor stattfinden.

Eternitplatten Asbest: Reinigung

Die Gewinnung, Herstellung und auch die Verwendung von Asbestzement, der auch Eternit genannt wird sind verboten. Dies bedeutet auch die Bearbeitung von Eternitplatten aus Asbest kann unter diesem Verbot stehen. Wenn die Struktur der Platte verändert wird (Schleifen, Sägen, Brechen oder auch die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger), kann ein erhebliches Gesundheitsrisiko vom Eternit ausgehen. Beim Bearbeiten kann der Asbest gelöst werden, d.h. die feinen Fasern gelangen in die Luft. Die Fasern von Asbest können bis zu ein Zehntel feiner sein als ein Haar. Werden diese durch die Freisetzung eingeatmet, können ernsthafte Erkrankungen die Folge sein (z.B. Asbestose). Solange Asbest-Eternitplatten keiner Einwirkung unterliegen, geht in der Regel keine Gefahr von ihnen aus. Die Reinigung kann bei beschichtetem Eternit ohne Abtragung und Freisetzung des Asbests erfolgen. Die Reinigung von Asbest Eternitplatten durch Hochdruck-Wasserstrahl-Geräte, Schleifen oder Bürsten ist nicht geeignet und verboten. Die zu reinigenden Stellen der Eternitplatten sind zu befeuchten und mit einem weichen Schwamm zu säubern. Während den Arbeiten mit AZ (Asbestzement) sind nahegelegene Fenster und Türen zu schließen. Das Material sollte verpackt werden (Plastikfolien oder dichte Behälter) [4] und zu zugelassenen Deponien gebracht werden. Beim unbeschichteten Asbestzement ist die Säuberung sogar grundsätzlich verboten [1].

Eternit Entsorgung

Experten empfehlen für Sanierungsarbeiten oder für die Entsorgung von asbesthaltigen Eternitplatten entsprechende Fachfirmen zu beauftragen. Grundsätzlich darf der Eigentümer aber auch selbst die Arbeiten durchführen. Es müssen aber Regeln eingehalten werden. Die Entsorgung von Eternit ist dann gestattet, wenn die Freisetzung und Entstehung von Asbest vermieden wird. Die Arbeiten müssen emissionsarm durchgeführt werden (Staubvermeidung). Eine Benachrichtigung an das zuständige Amt ist dann auch nicht notwendig. Schutzmaßnahmen müssen eingehalten werden. Hier definieren die 1990 eingeführten „Technischen
Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519“ die Grundlagen. Bei unsachgemäßer Handhabung von Eternitplatten aus Asbest können Ermittlungen der Staatsanwaltschaft die Folge sein, da es sich nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt [1].
Die Eternitplatten (der Asbestzement) gilt als gefährlicher Abfall. Dieser kann zwar in Deponien eingelagert werden, sollte aber auch bei Deponien für nicht gefährliche Stoffe in baulich getrennten Bereichen eingelagert werden. Für Asbest besteht keine generelles Deponierungsverbot [4]. Zulässige Deponien für Asbest-Eternit können Sie bei Abfallamt oder der zuständigen Gemeinde in Erfahrung bringen [5].

Referenzen des Beispieltextes:
[1] http://www.berlin.de/imperia/md/content/umwelt/asbest.pdf?start&ts=1204608622&file=asbest.pdf
[2] http://www.lra-aoe.de/fileadmin/docs/landratsamt/Abfallwirtschaft/Asbestmerkblaetter.pdf
[3] http://gvs.bgetem.de/redaktion/vortrag_coenen.pdf
[4] http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/REP0177.pdf
[5] http://www.neuburg-schrobenhausen.de/export/download.php?id=501

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